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Seit 15. Mai gelten in Heidelberg die Regelungen der Öffnungsstufe 1 der neugefassten Corona-Verordnung. Danach dürfen unter anderem auf Sportanlagen im Freien Gruppen von bis zu 20 Jugendlichen und Erwachsenen wieder kontaktarm trainieren. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Teilnehmer einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest bzw. einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.

Auch unsere Vereinsgaststätte „Hendsemer Löb“ darf im Innen- und Außenbereich wieder Gäste bewirten, sofern diese ebenfalls einen der genannten Nachweise vorlegen können