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Nach der Corona-Verordnung des Landes ist ab dem 11. Mai der Betrieb von Freiluftsportanlagen nicht mehr untersagt. Allerdings gibt es erhebliche Auflagen, damit ein Sportbetrieb stattfinden darf. Insbesondere dürfen Trainings- und Übungseinheiten ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig. Daneben sind besondere Hygieneregeln einzuhalten.

Der TSV klärt derzeit mit seinen Abteilungen, wie der Trainingsbetrieb gestaltet werden kann.