X-XSS-Protection: 1; mode=block X-Content-Type-Options: nosniff

Mit den ab dem 1. Juli 2020 gültigen Corona-Verordnungen von Baden-Württemberg sind wesentliche Lockerungen für den Sportbetrieb verbunden. Insbesondere

  • wird die zulässige Gruppengröße auf 20 Personen erhöht,
  • sind Anforderungen an den Flächenbedarf für die einzelnen Gruppen entfallen und
  • können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten grundsätzlich wieder zulässig.

Es gelten natürlich weiterhin Hygienevorschriften, die wir umsetzen müssen. Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler, sich an die Vorgaben zu halten, damit wir nicht zu strengeren Maßnahmen zurückkehren müssen.