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Der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten war zuletzt gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung bis zum 3. Mai für den Publikumsverkehr untersagt. Mit der Aktualisierung der Verordnung vom 2. Mai wurde diese Sperrung bis zum 10. Mai verlängert. Bei der Besprechung der Bundesregierung mit den Bundesländern am 6. Mai soll auch über den Sport gesprochen werden.