Am 23. Oktober 2020 trat eine Neufassung der Corona-Verordnung Sport in Kraft. Danach sind im Trainings- und Übungsbetrieb jetzt doch weiterhin Gruppen von 20 Personen erlaubt.
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Am 23. Oktober 2020 trat eine Neufassung der Corona-Verordnung Sport in Kraft. Danach sind im Trainings- und Übungsbetrieb jetzt doch weiterhin Gruppen von 20 Personen erlaubt.