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Maskenpflicht in städtischen Gebäuden wird aufgehoben

Ausdrückliche Empfehlung, weiter einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten der städtischen Gebäude, d. h. auch für die vom TSV genutzten Sporthallen, ist für Besucherinnen und Besucher ab sofort nicht mehr verpflichtend, wird jedoch weiterhin ausdrücklich empfohlen. Nachdem das Land Baden-Württemberg angekündigt hatte, sich in seiner Corona-Verordnung auf die Basisschutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes zu beschränken, hatte die Stadt Heidelberg entschieden, dennoch eine Maskenpflicht für städtische Gebäude beizubehalten. Im Rahmen einer engmaschigen Überprüfung ihrer Corona-Schutz- und -Hygienemaßnahmen passt die Stadt Heidelberg diese Regelung nun an.