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Am 19. Oktober 2020 tritt eine neue Fassung der Corona-Verordnung in Kraft; wegen der steigenden Infektionszahlen und dem Ausrufen der dritten Pandemiestufe durch die Landesregierung wurde die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Diese Einschränkungen greifen auch unmittelbar auf unseren Trainings- und Übungsbetrieb ein: gemäß der Beschränkung von „Ansammlungen“ dürfen jetzt je Trainingsgruppe nur noch maximal 10 Personen (inklusive Trainer/Übungsleiter) teilnehmen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.