Die “Notbremse“ des Infektionsschutzgesetzes tritt am Samstag, 01.05.2021, für das Gebiet des Stadtkreises Heidelberg wieder außer Kraft, da die zugrundeliegenden Neuinfektionen unter die relevante Grenze gefallen sind. Damit greifen wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes für den Bereich von mehr als 50 und nicht mehr als 100 Neuinfektionen binnen sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner. Das bedeutet, dass wir wieder im erweiterten Umfang einen Sportbetrieb durchführen können, insbesondere mit Gruppen von 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.