Nach der am 16. März 2020 veröffentlichten Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg ist unter anderem der Betrieb von Sportstätten in geschlossenen Räumen untersagt. Darunter fallen auch unsere Kegelbahnen, so dass wir diese schließen müssen. Davon sind unsere Sportkegler, die Freizeitgruppen mit Dauervertrag sowie die Einzelbuchungen betroffen. Wir bitten um Verständnis.