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Wir möchten daran erinnern, dass die ermäßigten Einzel- und Familienbeiträge gemäß unserer Beitragsordnung für volljährige Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studenten nur dann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gelten, wenn diese Ausbildung / dieser Dienst jeweils bis zum 15. Dezember des Vorjahres der Geschäftsstelle nachgewiesen wird.

Eine Beitragsermäßigung für 2025 wird somit nur gewährt, wenn bis 15. Dezember 2024 eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird (z. B. Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung für das laufende Wintersemester) – gerne auch per E-Mail an tsv1886@t-online.de.

Fehlt dieser Nachweis, wird der Beitrag für Erwachsene berechnet