Mitgliedsbeiträge des TSV Handschuhsheim 1886 e. V. im Jahr 2025
Kinder und Jugendliche | 10,20 € / Monat |
Erwachsene in Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (bei jährlichem Nachweis der Ausbildung) |
10,20 € / Monat |
Erwachsene (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) | 16,32 € / Monat |
Familien einschließlich Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie erwachsenen Kindern in Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (bei jährlichem Nachweis der Ausbildung) |
28,56 € / Monat |
Fördermitglieder (Passive, keine Teilnahme am Sportbetrieb) | 6,12 € / Monat |
Abteilungsbeiträge
Folgende Abteilungen erheben zusätzlich zum Vereins-Mitgliedsbeitrag einen eigenen Abteilungsbeitrag:
Ermäßigte Einzel- und Familienbeiträge
Die ermäßigten Einzel- und Familienbeiträge gelten für Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie diese Ausbildung jeweils bis zum 15. Dezember des Vorjahres der Geschäftsstelle nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, wird der Beitrag für Erwachsene berechnet.
Zahlungsweise
Die Beitragssätze gelten bei jährlicher oder halbjährlicher Vorauszahlung im SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Beitragszahlung auf Rechnungsstellung oder per Dauerauftrag wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,- jährlich fällig. Bei der Rückerstattung von Beiträgen wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,- in Anrechnung gebracht.
Bankgebühren
Für den Verwaltungsaufwand, der dem Verein auf Grund von Rücklastschriften durch falsche Kontoangaben, Widerspruch oder bei mangelnder Deckung entsteht, werden dem Mitglied € 10,00 (einschließlich der Bankgebühren) in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie uns daher einen Wechsel Ihrer Bankverbindung umgehend mit.
Austritt aus dem Verein oder beitragspflichtigen Abteilungen
Der Austritt aus dem Verein oder beitragspflichtigen Abteilungen muss schriftlich erklärt werden und an folgende Adresse gerichtet sein: TSV Handschuhsheim 1886 e.V., Geschäftstelle, Tiergartenstr. 126, 69120 Heidelberg
Der Austritt wird nach Bearbeitung von der Geschäftsstelle schriftlich bestätigt. Bitte bewahren Sie die Austrittsbestätigung als Kündigungsnachweis auf. Eine mündliche Kündigung bei Übungsleitern oder anderen Personen ist gemäß unserer Satzung nicht rechtsgültig.