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Nach der Neufassung der Corona-Verordnung des Landes ist ab dem 8. März der Betrieb von Sportanlagen im Freien für den Freizeit- und Amateursport nicht mehr untersagt. Beim derzeitigen Stand der Corona-Neuinfektionen können so Gruppen bis 10 Personen bzw. von 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren gemeinsam trainieren. Derzeit laufen die Vorbereitungen und die Umsetzung der Auflagen der Stadtverwaltung.